Jedes Jahr wieder fegen Herbststürme durch Deutschland. Ob ein abgedecktes Dach oder ein zerbeulter Wagen: Die Kosten für Eigenheim- und Autobesitzer können dabei schnell in die Tausende gehen. Doch vor solchen Unwetterschäden kann man sich schützen.
1. Sammeln sich Regenfälle auf dem gefliesten Absatz vor einer Kelleraußentür und dringen mit dort liegenden, schmelzenden Schneeresten durch die Kelleraußentür in das Hausinnere ein, wo sie Schäden an Mauerwerk ...
Ein Leistungsausschluss, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden „durch Schwamm“ erstreckt, gilt für alle Arten von Hausfäulepilzen ...
Ein Makler, der für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragt ist, muss die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung prüfen, wenn die Versicherung die Substanz des Altbaus weiter absichern soll.
Versicherungsbetrug findet besonders häufig bei technischen Geräten, wie Smartphones und Tablet-PCs, statt. Eine aktuelle Auswertung der Branche von rund 2.000 eingereichten Schäden an Smartphones und Tablets zeigt, ...
Teure Schadensfälle im Haushalt gehören zu den Alpträumen eines jeden Mieters. Das Risiko, selbst betroffen zu sein, ist hoch: Jeder zweite Deutsche wurde schon einmal Opfer von kleineren und größeren ...
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Teilungsversteigerung: So agieren Sie erfolgreich!
Wie geht man eine Teilungsversteigerung strategisch richtig an? Welcher Antrag soll wann wie gestellt werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die neue Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv – mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fallbeispielen, Musterformulierungen u.v.m.
Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der VN selbst dauerhaft bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind (vgl. z.B. § 4 Nr. 1 lit. b VGB 2001), ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der VN die Räume unentgeltlich Dritten (z.B. Verwandten oder Freunden) überlassen hat (OLG Bremen 3.7.12, 3 W 14/12, Abruf-Nr. 122529 ).