Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vertrauensschadensversicherung

    Kein zwingender Leistungsausschluss nach mehr als zwei Jahren

    | Eine Klausel in einer Vertrauensschadensversicherung, nach der Schäden, die später als zwei Jahre nach ihrer Verursachung dem Versicherer gemeldet werden, nicht ersetzt werden, führt auch bei Vorliegen der dafür vereinbarten vertraglichen Voraussetzungen nicht zwingend zu einem vollständigen Leistungsausschluss. |

     

    Das OLG Frankfurt a.M. (21.9.12, 3 U 140/11, Abruf-Nr. 123931) machte deutlich, dass es dem Billigkeitsgedanken entspricht, den Entschuldigungsbeweis zuzulassen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 2 | ID 37349700