Die Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für kapitalbildende Rentenversicherungen („Rürup-Rentenversicherungen“), nach denen der VN seine Versicherung nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn jederzeit mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Beitragszahlungsabschnitts ganz oder teilweise schriftlich kündigen kann, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres, sind wirksam.
Überträgt der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des VN auf dessen Erben zurück, lebt die „für die Dauer der Abtretung“ widerrufene Bezugsrechtsbestimmung ...
Die Klage der Krankenversicherung eines Hufschmieds gegen eine Pferdebesitzerin wegen eines behaupteten Huftritts war erfolglos. Das Landgericht Coburg war nicht davon überzeugt, dass das Pferd der Beklagten den ...
Betriebsausflüge und Betriebsfeiern gehören zur Arbeit dazu. Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind daher gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.
Sind in einem Vertrag mehrere Personen versichert, so wirken sich falsche Angaben einer der Personen über ihren Gesundheitszustand nur auf den jeweils sie betreffenden Vertragsteil aus.
Anhand der Regulierungspraxis vieler Unfallversicherer ist zunehmend zu beobachten, dass die „Erstbemessung“ des unfallbedingten Invaliditätsgrads immer häufiger auf die für die „Neufestsetzung“ geltende ...
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Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung fallen nicht unter § 103 InsO und können deshalb auch nach Insolvenzeröffnung vom VR unmittelbar gegen den VN im Klagewege durchgesetzt werden (LG Dortmund 19.1.12, 2 O 449/10, Abruf-Nr. 121288 ).