1. Der Tod durch Ertrinken ist immer ein Unfalltod. Das Eindringen von Wasser in den Kehlkopf hat der VN zu beweisen. 2. Welche Ursachen zum Ertrinken geführt haben, ist erst für etwa vorliegende – vom VR zu beweisende – Ausschlüsse bedeutsam. (BGH 18.1.12, IV ZR 116/11, Abruf-Nr. 121898 )
1. Der Unfallbegriff ist erfüllt, wenn ein Allergiker nach dem Verzehr von mit Nussbestandteilen verunreinigter Schokolade stirbt. 2. Allergiebereitschaft stellt weder eine Krankheit noch ein Gebrechen dar und kann ...
1. An die ärztliche Feststellung sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Es muss aber zumindest darin festgestellt werden, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden (mit-)ursächlich ist. 2. Ist der VN einer ...
Der nach der kapitalisierten Rente (hier: Rente aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag) errechnete Vergleichsbetrag führt auch dann nicht zu einer Erhöhung des Werts der Einigungsgebühr, wenn er höher als der Streitwert für das Verfahren ist.
Mutter, Vater, Trauschein, Kind – diese traditionelle Formel für Familie ist überholt. Laut dem Statistischen Bundesamt lebt heute jedes vierte Kind in Deutschland in sogenannten alternativen Lebensformen.
Für den Unfallbegriff gibt es eine genaue Definition. Dennoch kommt es bei dem Tatbestandsmerkmal „von außen“ immer wieder zu Unstimmigkeiten. Der Beitrag zeigt die daraus resultierenden Folgen für die Auslegung ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Im Basistarif der Krankheitskostenversicherung gemäß § 193 Abs. 5 VVG i.V.m. § 12 Abs. 1a VAG besteht Anspruch auf Kostenerstattung ab Entstehen der Versicherungspflicht gemäß § 193 Abs. 3 S. 1 VVG (OLG München 28.10.11, 25 W 1742/11, Abruf-Nr. 121568 ).