Die Leistungsbegrenzung in Ziffer 2.1.1. des Tarifs ASZ/SB 30, dass die Kosten für Hilfsmittel „in einfacher Ausführung“ erstattungsfähig sind, ist unwirksam.
Der VN ist bei einer „Nettopolice“ nur bei entsprechender Übernahmevereinbarung verpflichtet, die Abschluss- und die sonstigen Vertragskosten des VR zu übernehmen.
1.Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 S. 1 MB/KT 2009 entfällt nicht, wenn der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, ...
In der privaten Unfallversicherung (PUV) ist regelmäßig in den AUB geregelt, dass der Vertrag durch Kündigung beendet werden kann, wenn der VR Leistungen aus dem Vertrag erbracht hat oder der VN gegen den VR Klage ...
Die Klausel in den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung, nach der die Versicherungsfähigkeit von einem Arbeitsverhältnis abhängt, ist unwirksam.
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In etlichen Landkreisen im Süden und Südosten Deutschlands herrscht Katastrophenalarm. Ansonsten beschauliche Flüsse steigen über die Ufer und überspülen ganze Ortschaften. Überall sind deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen aus ihren überfluteten Häusern zu retten. Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut zu wissen, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.