Dem Vergleich über einen Anspruch auf Zahlung einer BU-Rente kommt, wenn die Parteien sich zugleich auch darauf einigen, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrags der Versicherungsvertrag beendet ist, ein Mehrwert in Höhe von 20 Prozent des 3,5-fachen Jahresbetrags der begehrten Rente zu, soweit die Klage nicht auch auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrags gerichtet war.
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag über die Beteiligung des VN an Überschüssen und an Bewertungsreserven (sog.
1. Bei der Ordnungswidrigkeit gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt, sodass dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten möglich und zumutbar sein ...
Die sinnliche Wahrnehmung von Sonnenstrahlen und das dadurch ruckartige Abwenden des Kopfes, das zu einer Aortendissektion geführt hat, stellen kein versichertes Unfallereignis dar (OLG Saarbrücken, 13.3.13, 5 U 343/12, Abruf-Nr. 140578 ).
1. Bei einem Wechsel der Lebensversicherung muss der Versicherungsvermittler (hier: Versicherungsvertreter) seinen Kunden (VN) insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des ...
Die Anpassungsklausel des § 4 Abs. 4 MBKT 2009 kann in ihrer konkreten Anwendung unwirksam sein, wenn sie zulasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen greifen soll.
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Für die Rückwirkung des Notlagentarifs ist es nicht erforderlich, dass am 1.8.13 der Vertrag ruhend gestellt war (Leitsatz der Redaktion, KG 7.11.14, 6 U 194/11, Abruf-Nr. 143547 ).