Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.02.2015 · Fachbeitrag · Streitwert

    Mehrwert bei der BU-Rente nicht vergessen

    | Dem Vergleich über einen Anspruch auf Zahlung einer BU-Rente kommt, wenn die Parteien sich zugleich auch darauf einigen, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrags der Versicherungsvertrag beendet ist, ein Mehrwert in Höhe von 20 Prozent des 3,5-fachen Jahresbetrags der begehrten Rente zu, soweit die Klage nicht auch auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrags gerichtet war. |