Für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, das heißt, solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war.
Im Nachprüfungsverfahren ist für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit auf die Tätigkeit, die in der Leistungsanmeldung geschildert wurde und die dem Anerkenntnis zugrunde gelegt wurde, abzustellen.
Ein VR muss bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
deutlich belehren, welche Konsequenzen dem Versicherten bei falschen Angaben drohen. Tut er dies nicht, verliert er unter Umständen sein Recht, die Auszahlung der BU-Rente zu verweigern (BGH 6.12.17, IV ZR 16/17,
Abruf-Nr. 199141 ).
Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist der VR nicht
gehindert, mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des VN aufzurechnen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die von
ihnen bei der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Form eines Zuschusses an die jeweilige ...
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Arbeitnehmer, die erwerbsunfähig geworden sind und dafür von einer Versicherung eine Zahlung erhalten, müssen möglicherweise nicht die
gesamte Zahlung versteuern.