· Nachricht · Private Krankenversicherung
Ein Schlitten ist kein Krankenwagen
Werden im Leistungsverzeichnis eines Krankenversicherungsvertrags die Kosten für den Transport in einem Rettungsfahrzeug übernommen, ist hiervon ein für die Pistenbergung des Versicherten eingesetzter Schlitten nicht umfasst.
Diese Klarstellung traf das OLG Dresden (27.1.26, 4 U 1229/25, Abruf-Nr. 254387). Das ergebe eine Auslegung: Ein durchschnittlicher VN werde nach seinem natürlichen Wortverständnis Schlitten nicht unter Rettungsfahrzeuge und Hubschrauber fassen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 182 | ID 50956197