Beschädigt der VN seinen Pkw beim Ausparken rückwärtsfahrend an einer Säule und bei nochmaligem Rückwärtsfahren dort ein zweites Mal, liegt ein einheitlicher Versicherungsfall vor (AG Traunstein 27.11.13, 311 C 1104/13, Abruf-Nr. 140089. )
Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen fahren. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen ...
Übermütige Jecken, bunte Motivwagen, fliegende Kamellen: In der fünften Jahreszeit schlängeln sich Karnevalsumzüge durch viele Städte – und so manches parkende Auto hat hinterher Dellen und Kratzer.
Die Schilderung des „äußeren Bildes“ eines Fahrzeugdiebstahls (Abstellen und Nichtwiederauffinden) erfordert grundsätzlich nur die Wiedergabe eines einfachen, nicht komplexen Sachverhalts. Treten bei Angaben zu einer sehr überschaubaren Sachlage nicht durch Erinnerungsschwächen zu erklärende Widersprüche auf, sind diese in besonderem Maße zu gewichten (OLG Köln 16.7.13, 9 U 30/13, Abruf-Nr. 140307 ).
Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer ist spätestens sechs Wochen nach Anspruchstellung in Verzug. Dass er die Ermittlungsakte noch nicht einsehen konnte, entlastet ihn nicht. Denn er kann sich ein Bild von ...
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Schramme. Die eigene Schuld steht außer Frage. In solch einem Fall werden sich viele Autofahrer an die Faustregel erinnern: Bei ...
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1.Die Vornahme einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG kann nur durch aktives Tun, nicht durch ein Unterlassen des VN verwirklicht werden. 2.Der VR trägt die Darlegungs- und Beweislast für die positive Kenntnis des VN von den objektiven Umständen, die die Gefahrerhöhung begründen. Nicht erforderlich für die Anwendung von § 23 Abs. 1 VVG ist die Kenntnis des VN von dem gefahrerhöhenden Charakter dieser Umstände. 3.Der positiven Kenntnis des VN von den objektiven Umständen steht es gleich, wenn ...