Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 28.10.14 Neues zu den zusätzlichen Gebühren (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) nach dem 2. KostRMoG. Nach Anhebung der „Punktegrenze“ werden zudem die Gebühren in Bußgeldsachen angepasst.
Auch für das kommende Jahr ändert sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (74 Prozent) in der Typklasse nichts. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik hervor, die der ...
Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber ...
1. Die Pflicht zur Aufklärung des Schadenereignisses beinhaltet die
Offenbarung aller Umstände, die für die Höhe des Schadens von Bedeutung sind. Fragen des VR nach Vorschäden sind vom VN daher vollständig und richtig zu beantworten. 2. Eine arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem VR zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Der VN muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung ...
Es ist bereits seit zehn Jahren verboten - und doch telefonieren immer noch 28 Prozent der Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung. Das geht aus einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt hervor.
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Wenn es nach dem Willen des „Allianz Zentrum für Technik“ ginge, dürften Kfz-Sachverständige in Zukunft nicht mehr entscheiden, ob bei einem Unfallwagen die Beilackierung notwendig ist oder nicht. Diese Entscheidung sollen, so das AZT, die Lackiermeister selbst während der Arbeit fällen.