Böller und Raketen, die in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Schramme. Die eigene Schuld steht außer Frage. In solch einem Fall werden sich viele Autofahrer an die Faustregel erinnern: Bei ...
Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30.11.15 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite ...
Viele Cabrios und Motorräder werden derzeit vorübergehend außer
Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr wieder hervorgeholt. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit versicherungsrechtlich geschützt.
Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter ...
1. Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig ...
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Wurde der ursprüngliche Zustand eines Fahrzeugs zum Beispiel durch Chiptuning verändert und verfügt es deshalb über keine gültige Betriebserlaubnis, ist der Versicherungsvertrag nichtig, wenn der VR ihn ohne Kenntnis dieses Umstands geschlossen hat.