In der Fahrzeugkaskoversicherung können auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als „erforderliche“ Kosten im Sinne von A.2.7.1b) AKB 2008 anzusehen sein. Dies ist zum einen zu bejahen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs nur in einer markengebundenen Werkstatt erfolgen kann. Es gilt regelmäßig aber auch, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der VN bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und ...
Böller und Raketen, die in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto ...
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Schramme. Die eigene Schuld steht außer Frage. In solch einem Fall werden sich viele Autofahrer an die Faustregel erinnern: Bei ...
Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30.11.15 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Eine außerordentliche Kündigung steht jedoch nur den Autofahrern offen, deren Kfz-Versicherung sich zum 1.1.16 erhöht, ohne dass ein Schadensfall hierfür die Ursache ist.
Viele Cabrios und Motorräder werden derzeit vorübergehend außer
Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr wieder hervorgeholt. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit ...
Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter ...
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1. Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig oder für längere Fahrten benutzt wird. 2. Die Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, orientiert sich an dem konkreten Tag der Nutzung des PKW und in der konkreten Verkehrssituation herrschenden Witterungs- und Straßenverhältnissen; hierfür ist der VR darlegungs- und beweisbelastet. (AG Mannheim ...