04.03.2015 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Gleichmäßigkeitsfahrt und Rennsportklausel
Eine Gleichmäßigkeitsprüfung, bei der der Sieg nicht von der Erreichung einer Höchstgeschwindigkeit abhängt, ist keine vom Kaskoversicherungsschutz ausgeschlossene Fahrtveranstaltung nach Ziffer A.2.16.2 AKB 2008.
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