1. Die kleine Benzinklausel bei Schäden durch den Gebrauch eines Quad kann auch dann eingreifen, wenn keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist. 2. Die Klausel bleibt auch dann anwendbar, wenn dem VN eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Bezug auf die Ermöglichung der Quad-Nutzung vorgeworfen wird. 3. Der Versicherungsschutz eines Mitversicherten bleibt unberührt, wenn der Ausschlussgrund nur in der Person des VN erfüllt ist. (OLG Brandenburg 3.9.14, 11 U 28/14, Abruf-Nr. 144111 )
1. Für den Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung ist der VR darlegungs- und beweispflichtig. 2. Hierfür hat er – wenn es sich nicht um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, ...
1. Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der VR, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Der VN einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann daher auf Verlangen des VR auch gehalten sein, eine eigene Stellungnahme desjenigen Mitarbeiters vorzulegen, der durch fehlerhafte Bearbeitung den Versicherungsfall herbeigeführt haben soll. 2. Die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum (hier: mehrere Jahre) führt nicht zu ...
Die in § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 VVG a.F. geregelte Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt – ebenso wie eine für rückwirkenden Versicherungsschutz vertraglich vereinbarte Klausel „frei ...
1. Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls kommt nur in Betracht, wenn sich der Vorsatz nicht nur auf die schadenstiftende Handlung, sondern auch auf den eingetretenen Schaden ...
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