01.01.2000 · Fachbeitrag ·
Mahntaktik
Häufig wird die erste Mahnung an den
säumigen Schuldner vom Gläubiger ohne Hinzuziehung eines
Rechtsberaters ausgesprochen. Spätestens nach der erfolglosen
Mahnung wird dieser mit der Angelegenheit betraut. Fehler jedoch, die
bei der ersten Mahnung gemacht worden sind, zumindest aber Zinsverluste
lassen sich dann oft schon nicht mehr korrigieren. Art und Weise,
Inhalt, Formulierung, Zeitpunkt und Art der Übersendung etc. sind
für eine erfolgreiche Mahnpraxis ausschlaggebend. Eine
erfolgreiche Mahnung ...