a) Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechend anwendbar, die sich auf dem zu räumenden Grundstück
befinden. Dies gilt auch, wenn die durch das Räumungsverfahren entstehenden Kosten etwa wegen der Art oder Anzahl der Tiere sehr hoch ausfallen. b) Scheitert der Versuch des Gerichtsvollziehers, die in Verwahrung
genommenen Tiere nach § 885 Abs. 4 S. 1 ZPO zu verkaufen, muss der Gläubiger für die Kosten weiterer Verwahrung der Tiere nicht mehr aufkommen. c) Eine ...
Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Forderungen nicht vollstrecken (BGH 28.6.
Ergibt sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teil- oder Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll, ist nur dieser Teil- oder Restbetrag der ...
Sicher kennen Sie bereits unsere ersten drei Vollstreckungs-Videos auf YouTube. Ganz neu ist der vierte Fall von Ina, der findigen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Auch dieser Fall basiert wieder auf Leserzuschriften und birgt Neues für den täglichen Gebrauch im Vollstreckungsdezernat.
Der Schuldner muss im Verfahren der Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters angehört werden (BGH 12.7.12, IX ZB 42/10, Abruf-Nr. 122721 ).
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bei der Berechnung des richtigen Streitwerts einer Vollstreckungsgegenklage gilt der Grundsatz: Es ist der Betrag zugrunde zu legen, der im Titel enthalten ist, der mit der Vollstreckungsgegenklage angegriffen werden soll.