Ansprüche auf Zahlung von Kindergeld können nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird. Der BGH hat daher jetzt entschieden: Selbst aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können diese Ansprüche nicht gepfändet werden.
Nicht jeder Insolvenzschuldner erhält Restschuldbefreiung. Das hat häufig gute Gründe: Denn oft werden Verfahren mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO), oder Gläubiger melden Forderungen aus vorsätzlich ...
Die BGH-Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist durch große Strenge gekennzeichnet. So fällt es sofort auf, wenn der BGH einmal anwaltsfreundlich entscheidet – so wie jetzt.
Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Das hat jetzt der BGH entschieden (14.1.16, V ZB 148/14, Abruf-Nr. 185172 ).
Seit dem 1.4.16 ist das neue Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher verbindlich. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass in der Praxis noch viele Fragen offen sind. Hier hilft Ihnen das IWW ...
Die Rollen der Beteiligten können sich im Laufe des Verfahrens ändern. Häufig tritt etwa folgende Konstellation auf: Gläubiger G. vollstreckt gegen Schuldner S. aus einem gegen Sicherheitsleistung für vorläufig ...
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Ein Fall aus der Praxis: Schuldner S. erhält ein monatliches Arbeitseinkommen von 2.500 EUR netto. Er lebt von seiner Ehefrau E. getrennt und hat zwei minderjährige Kinder K.1 und K. 2 (5 und 6 Jahre alt). Für beide Kinder zahlt er monatlichen Unterhalt. Der E. zahlt er trotz eines Titels keinen Unterhalt. Es pfändet der gewöhnliche Gläubiger G. in das Arbeitseinkommen des S; zeitlich später pfändet E. wegen Unterhaltsrückständen von 3.000 EUR sowie monatlich laufendem Unterhalt in Höhe von 500 EUR ...