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  • 10.05.2016 · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Mit einem Titel aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können Sie Kindergeld nicht pfänden

    Ansprüche auf Zahlung von Kindergeld können nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird. Der BGH hat daher jetzt entschieden: Selbst aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können diese Ansprüche nicht gepfändet werden.