17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Forderungpfändung
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der ledige Schuldner verdient monatlich 1.500 EUR netto. Darüber hinaus erhält er aufgrund eines titulierten Pflichtteilsanspruchs einen einmaligen Betrag in Höhe von 10.000 EUR ausgezahlt. Hierauf greift der Gläubiger mittels Pfändung zu. Ist dieser Betrag nach § 850i ZPO teilweise unpfändbar? Nein, hat jetzt der BGH klargestellt.
17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Amtliche Formulare
Wollen Sie in die Ansprüche des Schuldners gegenüber einer Bausparkasse (Anspruch F) pfänden, ist Folgendes zu beachten: Zwar sind im amtlichen Formular bereits vier pfändbare Ansprüche vorformuliert.
17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungspraxis
Bei der Vollstreckung von Familienstreitsachen wird gemäß §§ 112, 249 ff. FamFG keine vorläufige Vollstreckbarkeit angeordnet (VE 15, 180). Stattdessen kann das Familiengericht (FamG) anordnen, dass die ...
10.05.2016 · Fachbeitrag ·
Forderungsvollstreckung
Ansprüche auf Zahlung von Kindergeld können nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird. Der BGH hat daher jetzt entschieden: Selbst aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können diese Ansprüche nicht gepfändet werden.
10.05.2016 · Fachbeitrag ·
Insolvenz
Nicht jeder Insolvenzschuldner erhält Restschuldbefreiung. Das hat häufig gute Gründe: Denn oft werden Verfahren mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO), oder Gläubiger melden Forderungen aus vorsätzlich ...
03.05.2016 · Nachricht · Regress
Die BGH-Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist durch große Strenge gekennzeichnet. So fällt es sofort auf, wenn der BGH einmal anwaltsfreundlich entscheidet – so wie jetzt.
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03.05.2016 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Das hat jetzt der BGH entschieden (14.1.16, V ZB 148/14, Abruf-Nr. 185172 ).
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