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  • 30.05.2016 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Kein Rechtsmittel für Antragsgegner bei Rechtswegentscheidungen im PKH-Verfahren

    | Dem Antragsgegner steht gegen einen im PKH-Verfahren ergangenen Beschluss, mit dem das PKH-Verfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu (BGH 25.2.16, IX ZB 61/15, Abruf-Nr. 184676 ). |