Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über dahingehende Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet vielmehr das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Das hat jetzt der BGH klargestellt (1.2.17, VII ZB 22/16).
Immer wieder stellen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung ein und fordern, den Titel berichtigen zu lassen, weil der Schuldner nun geheiratet habe. Sie fügen eine Meldeauskunft bei, aus der dies hervorgeht. Was nun?
Wird in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks eine von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichende Person genannt, ist das regelmäßig dahin zu verstehen, dass diese Person in dem ...
Sicherheitsleistungen spielen im Versteigerungstermin eine bedeutende Rolle. Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung konkretisiert, wie eine Sicherheitsleistung auf das Konto der Gerichtskasse zu zahlen ist: Wird in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks eine von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichende Person
genannt, ist das so zu verstehen, dass diese Person in dem Versteigerungstermin als Bieter auftreten und die Sicherheitsleistung verwenden wird.
Bei der Abrechnung von Terminsgebühr treten immer wieder Probleme auf, die den Anwalt Zeit und Geld kosten. So besteht zum einen der Irrtum, dass die Terminsgebühr im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung ...
Der BGH hat wiederholt entschieden, dass es nicht Sache des Vollstreckungsgerichts ist, die materielle Richtigkeit der Vollstreckungsklausel zu überprüfen. Es darf nur prüfen, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ...
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Mehrere Leser haben die Redaktion gefragt, wie sie mittels der amtlichen Formulare die sog. „Insolvenzquote“ des Schuldners (als Insolvenzgläubiger) pfänden können. Der folgende Beitrag zeigt die Einzelheiten.