In den letzten Wochen haben sich zu bestimmten Bereichen der Zwangsvollstreckung drängende Fragen und Neuerungen ergeben. Im Fokus stand dabei insbesondere die Vermögensauskunft. Unser Experte Dieter Schüll zeigt Ihnen im Online-Seminar Vollstreckung effektiv am 17.1.17 u. a., welche Fragen Sie bei der Vermögensauskunft für den Gläubiger stellen dürfen, wann eine Nachbesserung angezeigt ist und wie sich der neue § 802l ZPO auf die Praxis auswirkt. Hier gibt es für Gläubigermandate noch viel Potenzial, ...
Ein Leser berichtete uns folgenden Fall: Auf Antrag des Gläubigers wird die Immobilie des Schuldners zwangsversteigert. Grundlage ist ein Titel aus dem Jahr 1982. Der Schuldner erhebt Vollstreckungsgegenklage, weil die ...
Bei einer Vergütungsvereinbarung nach dem RVG sind bestimmte formelle Voraussetzungen zu beachten. Wer sie nicht beachtet, verliert u. U. seine Ansprüche.
Selbst, wenn man viele Jahre in der Vollstreckungspraxis tätig ist, wird man doch hin und wieder von Konstellationen überrascht, die man vorher nicht für möglich gehalten hat. Im Fall unserer Leserin Sandra Bangert, ...
Rechtsanwälte dürfen Ihren Mitarbeitern übertragen, einfache und übliche Fristen selbstständig zu berechnen. Sie müssen aber zuvor durch organisatorische Anweisungen und Schulungen sichergestellt haben, dass es ...
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Der Gläubiger erfuhr über den Gerichtsvollzieher, dass der Schuldner zwei Motorräder angemeldet hatte, die er nicht in der Vermögensauskunft angegeben hatte. Jetzt wäre es möglich, die Vermögensauskunft ergänzen zu lassen. Doch der Gläubiger zögerte: Denn würde der Gerichtsvollzieher den Schuldner erneut aufsuchen und gezielt nach neuem Besitz fragen oder nur mitteilen, dass er den Schuldner befragen wolle, könnte dieser versuchen, die – bevorstehende – Pfändung zu verhindern. Was nun?