Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner ein Urteil folgenden Inhalts: „Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der B-Sparkasse die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären“. Es stellt sich nun die Frage, wie ein solcher Anspruch vollstreckt wird, wenn der Schuldner der Verpflichtung nicht nachkommt. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei vorgehen müssen.
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Immer wieder geben Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft an, über kein Konto zu verfügen und auch kein Fremdkonto zu nutzen. Sie
behaupten dann, dass Einkünfte ausschließlich per Scheck an sie ausgezahlt ...
Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über dahingehende Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet vielmehr das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Das hat jetzt der BGH klargestellt (1.2.17, VII ZB 22/16).
Immer wieder stellen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung ein und fordern, den Titel berichtigen zu lassen, weil der Schuldner nun geheiratet habe. Sie fügen eine Meldeauskunft bei, aus der dies hervorgeht. Was nun?
Wird in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks eine von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichende Person genannt, ist das regelmäßig dahin zu verstehen, dass diese Person in dem ...
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Sicherheitsleistungen spielen im Versteigerungstermin eine bedeutende Rolle. Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung konkretisiert, wie eine Sicherheitsleistung auf das Konto der Gerichtskasse zu zahlen ist: Wird in der Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks eine von dem Kontoinhaber bzw. Einzahler abweichende Person
genannt, ist das so zu verstehen, dass diese Person in dem Versteigerungstermin als Bieter auftreten und die Sicherheitsleistung verwenden wird.