Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen (BGH 16.5.12, I ZB 65/11, Abruf-Nr. 122666 ).
1. Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls dann anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist ...
Im Rahmen einer erfolgreichen Drittschuldnerklage ist der beklagte Drittschuldner verpflichtet, die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Kläger als ...
Bei der Pfändung eines Anspruchs auf Lohnzahlung stellt der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung einen unselbständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend machen zu können (BGH 19.12.12, VII ZB 50/11, Abruf-Nr. 130394 ).
Die Vollmacht bedarf nicht der Form des Rechtgeschäfts, auf dessen Vornahme sie sich bezieht. Daher bedarf die Erteilung einer Vollmacht, mit der der Mitarbeiter eines Versteigerungshauses bevollmächtigt wird, für ...
Heute stellen wir Ihnen zwei kurze, nicht ganz alltägliche Fälle vor. Beide zeigen eindrucksvoll, dass konsequentes Handeln ein Erfolgsgarant für die Zwangsvollstreckung ist. Im ersten Fall unseres Lesers Bernd ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die Zwangsvollstreckung nur erfolgen, wenn dem Schuldner zusammen mit dem Titel neben der Vollstreckungsklausel ein Auszug aus dem Register zugestellt wird, der den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (BGH 8.11.12, V ZB 124/12, Abruf-Nr. 123861 ).