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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Anspruch auf Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen im Vorstandsamt?

    | Der Aufwandsersatz für den Vorstand ist gesetzlich geregelt. Einschränken kann ihn nur die Satzung. In dem Kontext erreicht VB diese Frage. |

     

    Frage: Nach unserer Geschäftsordnung des Vorstands zahlt der Verein Reisekosten. Nun fordern die Vorstandsmitglieder bei Dienstreisen auch die Erstattung eines Verpflegungsmehraufwands nach steuerlichen Pauschsätzen. Muss ihn der Verein zahlen, auch wenn es nicht in der Geschäftsordnung geregelt ist?

     

    Antwort: Der Vorstand hat per Gesetz Anspruch auf Aufwandsersatz. Die steuerlichen Pauschalen gelten vereinsrechtlich aber nicht.