Sind bei einem Verein alle Vorstandsmitglieder zurückgetreten, kann und muss derjenige den Insolvenzantrag stellen, der tatsächlich die Geschäfte führt. Das entschied das AG Göttingen.
Die Zahl der eingetragenen Unternehmergesellschaften (UG ) steigt kontinuierlich an. Darunter befinden sich auch viele gemeinnützige UG (gUG ). Ist die gUG also tatsächlich eine lohnende Alternative zum e.V.
Verursacht ein Vereinsmitglied durch grob fahrlässiges Handeln einen Schaden des Vereins, kommt eine Haftungsfreistellung des Mitglieds auch bei unentgeltlicher Tätigkeit nicht in Betracht. Das Mitglied haftet ...
Das OLG Hamm hat sich als erstes Gericht zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen virtuelle Mitgliederversammlungen in Vereinen möglich sind. Erfreulicherweise stellt das OLG die Hürden nicht allzu hoch.
Ein Leser hat folgende Frage: Wir haben in den letzten Jahren mehreren Mitgliedern und Nichtmitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Nun gibt es Streit um die Frage, ob sie Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ...
Die Zahl der eingetragenen Unternehmergesellschaften (UG) steigt kontinuierlich an. Nach Erkenntnissen des Forschungsprojekts Unternehmergesellschaft der Uni Jena liegt die Zahl mittlerweile bei 47.000.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Der Begriff „Institut“ im Vereinsnamen ist irreführend und kann deswegen nur mit einen Zusatz eingetragen werden, der klarstellt, dass es sich um keine öffentliche oder universitäre Einrichtung handelt. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Beschluss vom 26.10.2011, Az. 25 W 23/11; Abruf-Nr. 114218 ).