Ehrenamtler erhalten oft – wenn auch geringfügige – Zahlungen von den Einrichtungen, bei denen sie sich engagieren. Es stellt sich dann die Frage, ob es sich hier nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, und der Verein die entsprechenden rechtlichen Besonderheiten beachten muss. In der Regel wollen gemeinnützige Organisationen ein Arbeitsverhältnis vermeiden. Erfahren Sie, wie das zu erreichen ist.
Ein Leser hat folgende Frage: In unserem Verband ist der Vorstandsvorsitzende vor dem Ende der regulären Amtszeit zurückgetreten. Ich bin zweiter Vorsitzender und möchte für das vakante Amt kandidieren.
Die Eintragung eines Vereins mit dem Namenszusatz „Verband“ setzt keine bestimmte Mindestgröße oder Mitgliederstruktur voraus, entschied jetzt das OLG Frankfurt.
Ein Leser hat folgende Frage: Unsere Satzung sieht vor, dass Ergänzungen zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung möglich sind, wenn sie vier Wochen vor dem Versammlungstermin beim Vorstand eingereicht werden. Nun liegt uns als Vorstand ein solcher Antrag vor und zwar für eine Satzungsänderung. Müssen bzw. dürfen wir darüber auf der Mitgliederversammlung beschließen?
Das BMF hat jetzt mitgeteilt, wie es die BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vom Zweckbetrieb beim Veranstalten von Galopprennen und Betrieb eines Totalisators in der Praxis ...
Ein bereits erledigter Tagesordnungspunkt (TOP) darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben. Diese auch in der Literatur ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Gemeinnützige Organisation sind auch dann Mitglieder der Industrie- und Handelskammer und damit beitragspflichtig, wenn sich die Gewerbesteuer wegen des Freibetrags auf 0 Euro beläuft. Das hat das OVG Sachsen-Anhalt entschieden.