Gibt die Satzung Ihres Vereins Mitgliedern ein Sonderrecht, können Sie dieses Sonderrecht dem Mitglied nicht ohne dessen Zustimmung wieder entziehen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Saarbrücken. Deswegen sollte Ihr Verein mit solchen Sonderrechten vorsichtig agieren und auch die richtigen Satzungsregelungen treffen.
Wie muss man in der Mitgliederversammlung mit Anträgen zur Tagesordnung umgehen? Diese Frage hat in der Praxis enorme Bedeutung. Nicht nur weil Vereine, die hier Fehler machen, Gefahr laufen, dass Beschlüsse ...
Das Abstimmungsverfahren in der Mitgliederversammlung kann – wenn die Satzung nichts vorgibt – frei gewählt werden. Einen Anspruch einzelner Mitglieder auf geheime Abstimmung gibt es in der Regel nicht.
Ein Vereinsmitglied kann die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen nicht mit der Begründung verweigern, es sei in seinen Mitgliedsrechten verletzt worden. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.
Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung zuständig, dafür zu sorgen, dass der Verein eine „ordnungsgemäße Geschäftsführung“ erfährt. Ein einzelnes Mitglied kann Ansprüche hier nur in Sonderfällen ...
Für ehrenamtlich Tätige in Vereinen gibt es keine Besonderheiten bei der Anwendung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Darauf weist die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hin.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Vorgaben des zuständigen Sportverbands können Bewertungsmaßstab für das schuldhafte Fehlverhalten eines Übungsleiters oder Trainers sein. Das hat das LG Aachen entschieden. Die Maßstäbe dürften sowohl bei der gesetzlichen Haftung als auch der strafrechtlichen Bewertung gelten.