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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Sind Beschlüsse der Mitgliederversammlung wegen Infektionsgefahr ungültig?

    | Mittlerweile gibt bundesweit ein behördliches Verbot von Mitgliederversammlungen. Vereine, die kurz von dem „Lockdown“ noch eine Versammlung durchgeführt haben, könnten aber auch vor einem Problem stehen. |

     

    Frage: Unser Verein hat eine Woche, bevor es behördlich untersagt wurde, eine Mitgliederversammlung abgehalten. Ein Mitglied, das nicht anwesend war, behauptet nun, die Versammlung sei „illegal“ gewesen, die Beschlüsse rechtswidrig. Wie müssen wir uns da im Vorstand verhalten?

     

    Antwort: Da es noch keine verbindlichen behördlichen Auflagen gab, spielt die Frage, ob die Versammlung ordnungsrechtlich zulässig war, keine Rolle. Das Mitglied hat aber einen anderen rechtlichen Hebel, um die Beschlüsse zu kippen. Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung einem Mitglied zumutbar sein muss. In Literatur und Rechtsprechung wird das vor allem auf Zeit und Ort der Versammlung bezogen. Es kann aber auch andere Gründe geben, wie eben das mögliche Infektionsrisiko, das auch vor den behördlichen Anordnungen bereits bestand.