Die Covid-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Viele Vereine, die ihre Mitgliederversammlung verschoben haben, haben immer noch ein Problem: Virtuelle Versammlungen sind nicht praktikabel. Und die schriftliche Beschlussfassung, die nach der Übergangsregelung erleichtert wurde, scheitert oft am recht hohen Beteiligungsquorum von 50 Prozent. Für viele Vereine stellt sich deshalb die Frage, ob die Mitgliederversammlung 2020 aufs nächste Jahr verschoben werden kann. VB gibt die Antwort.
Ändert das Vorstandsmitglied eines Vereins seinen Familiennamen, weil es z. B. geheiratet hat, muss der Verein das beim Registergericht in öffentlich beglaubigter Form anmelden. Das hat das OLG Düsseldorf ...
Im Sonderfall kann sogar eine Mindestfrist von nur fünf Tagen zur Einberufung der Mitgliederversammlung (MV) zulässig sein. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, eine konkrete Ladungsfrist festzulegen.
Der Bundestag hat im März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Es enthält Regelungen zu modernen Formen der Beschlussfassung für Vereine, wie z. B. die Möglichkeit der virtuellen Vorstandssitzung und der „schriftlichen“ Beschlussfassung. Diese Regelungen sind laut Gesetz bis zum 31.12.2020 befristet – und sollen wegen der anhaltenden Pandemie bis 31.12.2021 verlängert werden. So sieht es eine Verordnung des BMJV vor.
Ein Leser fragt: Wir betreiben einen Förderverein, der einen Sportverein unterstützt. Alle arbeiten im Ehrenamt, Kosten fallen bis auf ein bisschen Bürobedarf, den wir persönlich zur Verfügung stellen, und ...
Der Vereinsvorstand darf auch dann zur Mitgliederversammlung einladen, wenn seine Eintragung im Vereinsregister unrichtig ist, weil z. B. die Amtszeit abgelaufen oder der Vorstand abberufen worden ist.
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Zivilrechtlich ist nicht geklärt, ob die Stellung des besonderen Vertreters nach § 30 Abs. 1 BGB in der Satzung verankert sein muss. Arbeitsrechtlich gilt aber, dass ein Vereinsgeschäftsführer als besonderer Vertreter keinen arbeitsrechtlichen Sonderstatus hat, wenn das Amt nicht per Satzung geregelt ist. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des LAG Hamm.