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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Kann die turnusmäßige Mitgliederversammlung verschoben werden?

    | Die Covid-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Viele Vereine, die ihre Mitgliederversammlung verschoben haben, haben immer noch ein Problem: Virtuelle Versammlungen sind nicht praktikabel. Und die schriftliche Beschlussfassung, die nach der Übergangsregelung erleichtert wurde, scheitert oft am recht hohen Beteiligungsquorum von 50 Prozent. Für viele Vereine stellt sich deshalb die Frage, ob die Mitgliederversammlung 2020 aufs nächste Jahr verschoben werden kann. VB gibt die Antwort. |

    Die gesetzliche Vorgaben

    Es gibt keine gesetzliche Pflicht, jedes Jahr eine Mitgliederversammlung durchzuführen. § 36 BGB verweist hier auf eventuelle Satzungsvorgaben und verlangt eine Einberufung im Übrigen nur, „wenn das Interesse des Vereins es erfordert“. Gibt es in der Satzung keine entsprechenden Vorgaben, liegt es zunächst im Ermessen des Vorstands, wann eine Versammlung einberufen wird. Mitglieder haben ein Antragsrecht. Einen rechtlichen Hebel, die Einberufung zu erzwingen, haben sie aber nur über das Minderheitenbegehren.

     

    Verschiebung ist wahrscheinlich mehrheitsfähig

    In den meisten Vereinen ist die Verschiebung der Versammlung unter den aktuellen Umständen wahrscheinlich mehrheitsfähig. Es sind oft nur einzelne Mitglieder, die damit nicht einverstanden sind. Da das BGB eine Minderheit von zehn Prozent verlangt und viele Satzungen dieses Quorum noch erhöhen, wird der Fall, dass die Mitglieder eine Versammlung erzwingen wollen und können, also die Ausnahme sein.