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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Erleichterte Beschlussfassung im Verein bis 31.12.2021 möglich

    | Der Bundestag hat im März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Es enthält Regelungen zu modernen Formen der Beschlussfassung für Vereine, wie z. B. die Möglichkeit der virtuellen Vorstandssitzung und der „schriftlichen“ Beschlussfassung. Diese Regelungen sind laut Gesetz bis zum 31.12.2020 befristet ‒ und sollen wegen der anhaltenden Pandemie bis 31.12.2021 verlängert werden. So sieht es eine Verordnung des BMJV vor. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Referentenentwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie → Abruf-Nr. 218024
    • Beitrag „Die neue virtuelle Mitglieder- oder Delegiertenversammlung: So machen Sie alles richtig“, VB 6/2020, Seite 10 → Abruf-Nr. 46604984
    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 1 | ID 46882709