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  • 03.09.2020 · Nachricht · Vereinsrecht

    Mitgliederversammlung: Abberufener Vorstand darf einladen

    | Der Vereinsvorstand darf auch dann zur Mitgliederversammlung einladen, wenn seine Eintragung im Vereinsregister unrichtig ist, weil z. B. die Amtszeit abgelaufen oder der Vorstand abberufen worden ist. Diese Entscheidung hat das OLG Brandenburg getroffen. |