03.06.2025 · Nachricht · Vereinsregister
KG Berlin: Akteneinsicht gibt es nur für Verfahrensbeteiligte
Akteneinsicht bei einem Amtslöschungsverfahren erhalten grundsätzlich nur Verfahrensbeteiligte. Das sind regelmäßig nur die Vereins- und Vorstandsmitglieder. Das hat das KG Berlin für einen eingetragenen Verein entschieden, dessen Zweck laut Satzung die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Vermögen einer Partei war.
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