· Nachricht · Vereinsstrafen
Formalien und Fristen beim Vereinsausschluss beachten
| Ein Fall vor dem OLG Hamm zeigt, dass beim Vereinsausschluss die formalen Vorgaben beachtet werden müssen, damit das Mitglied den Ausschuss nicht anfechten kann. |
Im behandelten Fall hat das OLG drei Dinge klargestellt (OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2025, Az. 8 W 36/24, Abruf-Nr. 248741):
- 1. Die Frist zur Stellungnahme durch das auszuschließende Mitglied muss ausreichend lang sein. Andernfalls wird das Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Im vorliegenden Fall monierte das Gericht eine Frist von drei Tagen ‒ nach Zusendung der Unterlagen ‒ als zu kurz.
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