· Fachbeitrag · Buchführung
Wie ist es um die vereinsinternen Rechnungs-legungspflichten des Vorstands bestellt?
| Die Rechnungslegungspflichten im Verein werden meist bezogen auf die steuerlichen Pflichten verhandelt. Der Vorstand hat aber auch vereinsinterne Rechenschaftspflichten. Die gesetzlichen Regelungen sind hier sehr vage. VB klärt deshalb, welche Pflichten der Vorstand hat und wann Haftungsfolgen entstehen können, wenn er sie vernachlässigt. |
Die gesetzlichen Regelungen zur Rechenschaftspflicht
Die rechtliche Grundlage für die Rechenschaftspflicht des Vorstands (und anderer Vereinsorgane) findet sich in § 27 Abs. 3 BGB. Diese Regelung verweist bezüglich der Geschäftsführung des Vorstands auf das Auftragsrecht §§ 664 bis 670 BGB (sog. unentgeltliche Geschäftsführung). Diese Regelungen gelten aber allgemein für Geschäftsbesorgungsverträge und bilden deswegen die Besonderheiten in Vereinen nicht ab.
Regelungen zur Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Vorstands finden sich dort in § 666 BGB. Danach muss der Beauftragte (also der Vorstand)
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