Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am 27.09.2024 über zwei Anträge des Freistaates Bayern, mit denen dieser das ehrenamtliche Engagement stärken will. Konkret geht es um die Ausdehnung der haftungsrechtlichen Erleichterungen in § 31 BGB auf gering bezahlte Vorstände und weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Verein.
Über 500 Zuschriften auf unser Gewinnspiel „Ihr IWW-Moment“ haben uns bisher erreicht. Darunter erstaunliche Geschichten, herzliche Anekdoten und viel, viel Lob. Darüber freuen wir uns wirklich sehr! Freuen ...
Die Bundesregierung hat am 08.08.2024 die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) erlassen. Eine W-IdNr. erhalten alle ...
Für die Gewinnung von Sponsoren ist es oft ausschlaggebend, dass sie die Leistungen an eine gemeinnützige Einrichtung als Betriebsausgaben absetzen können. Für Vereine ist es also wichtig, ob die Zahlungen beim ...
Auch Menschen mit Migrationsgeschichte engagieren sich vermehrt in Vereinen. Je nachdem wie sich die Mitgliederstruktur zusammensetzt, kann ein Ausländerverein bestehen. Hier sieht das öffentliche Vereinsrecht im ...
Die Durchführung der Mitgliederversammlung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese können aber nicht einfach auf die Mitglieder umgelegt werden.
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Ein besonderer Vertreter des Vereins nach § 30 Abs. 1 BGB, der als Geschäftsführer des Vereins tätig ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein und sich damit auf den Kündigungsschutz berufen. Dabei kommt es auf den Umfang der ihm übertragenen Geschäfte an. Ein solcher Fall lag jetzt dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vor.