Mitgliedern das Stimmrecht zu entziehen, ist grundsätzlich auch bei einem bestehenden Verein möglich. Dazu ist aber meist die Zustimmung aller
Mitglieder erforderlich.
Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz soll die schriftliche Beschlussfassung im Verein vereinfacht werden. Dazu soll § 32 Abs. 3 BGB geändert werden.
Es kommt vor, dass ein Verein unter einem Mitglied oder einer Mitgliedergruppe leidet, die dem Vorstand oder anderen Mitgliedern das Leben schwer machen. Dann stellt sich die Frage, ob überhaupt und wie eine ...
Die Frage, wann eine Satzungsänderung zugleich eine Zweckänderung darstellt, hat erhebliche Auswirkungen. Bei einer Zweckänderung müssen nämlich alle Mitglieder zustimmen, soweit die Satzung nicht ein anderes Mehrheitserfordernis vorsieht. Die Praxis lehrt, dass Registergerichte Satzungsänderungsanträge besonders aufmerksam prüfen, da sie hier stets eine „Zweckänderung“ vermuten und dann eine Eintragung ablehnen. Weil die Registergerichte da öfter falsch liegen, hilft Ihnen VB mit einer Übersicht ...
In vielen Vereinssatzungen finden sich betragsmäßige Vertretungsbeschränkungen, d. h. der Vorstand darf Geschäfte ab einem bestimmten Volumen nicht allein ausführen. Das führt zu Problemen mit Banken.
Satzungsänderungen sind knifflig. Insbesondere wenn sich der Vereinszweck und damit das Kernanliegen verändert. Ob die Aufnahme der Gemeinnützigkeit in die Vereinssatzung eine Zweckänderung darstellt, hatte jüngst ...
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Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Deswegen kann eine Änderung der Satzungsklausel zur Vorstandsbildung mit anschließender Vorstandswahl problematisch sein.