Es kommt im Vereinsrecht häufig vor, dass einzelne Satzungsklauseln oder Beschlüsse als nichtig, also von Anfang an als unwirksam, bewertet werden. Das berührt aber grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der gesamten
Satzung. Es kann aber auch die Satzung als solche nichtig sein.
Aus der Mitgliedschaft ergibt sich eine Treuepflicht des Mitglieds. Feststellungsklagen muss es deswegen zumutbar schnell erheben. Das hat das KG Berlin im Fall eines Parteiausschlussverfahrens festgestellt.
Eine behördliche Auflage, nach der die Vorstandsmitglieder einer Cannabis-Anbauvereinigung keine Vergütung erhalten dürfen, die über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) hinausgeht, ist unzulässig.
Die Mitgliedschaft im Verein ist ein zweiseitiger Vertrag. Nur bei sehr
speziellen Aufnahmeregelungen könnte sie zustande kommen, ohne dass der Verein ausdrücklich zustimmt.
Bei der Beschlussfassung im Vorstand werden die gesetzlichen Vorgaben nicht selten außer Acht gelassen. Abweichende Regelungen kann aber nur die Satzung ermöglichen, nicht eine Geschäftsordnung.
Die Satzung muss sicherstellen, dass den Mitgliedern beim Verein eigene Bedeutung zukommt. Das ist nicht der Fall, wenn das Stimmrecht der Mitglieder in der Ursprungssatzung stark beschnitten wird und eine erhebliche ...
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Werden durch eine Satzungsänderung Sonderrechte von Mitgliedern beeinträchtigt, darf das Registergericht die Eintragung ablehnen, wenn die Zustimmung dieser Mitglieder fehlt. Das ergibt sich aus § 35 BGB. In einem Fall vor dem KG Berlin ging es um einen Sportverein, dessen Satzung die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit vorsah. Nach der beschlossenen Neufassung der Satzung sollte künftig der Entzug der Ehrenmitgliedschaft möglich sein. Konnten sich die Ehrenmitglieder hier auf § 35 BGB berufen?