Eine behördliche Auflage, nach der die Vorstandsmitglieder einer Cannabis-Anbauvereinigung keine Vergütung erhalten dürfen, die über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) hinausgeht, ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg klargestellt.
Die Mitgliedschaft im Verein ist ein zweiseitiger Vertrag. Nur bei sehr
speziellen Aufnahmeregelungen könnte sie zustande kommen, ohne dass der Verein ausdrücklich zustimmt.
Bei der Beschlussfassung im Vorstand werden die gesetzlichen Vorgaben nicht selten außer Acht gelassen. Abweichende Regelungen kann aber nur die Satzung ermöglichen, nicht eine Geschäftsordnung.
Die Satzung muss sicherstellen, dass den Mitgliedern beim Verein eigene Bedeutung zukommt. Das ist nicht der Fall, wenn das Stimmrecht der Mitglieder in der Ursprungssatzung stark beschnitten wird und eine erhebliche Machtfülle dauerhaft nur beim Vorsitzenden liegt. Mit dieser Begründung wies das AG Lemgo die Eintragung eines Vereins zurück.
Werden durch eine Satzungsänderung Sonderrechte von Mitgliedern beeinträchtigt, darf das Registergericht die Eintragung ablehnen, wenn die Zustimmung dieser Mitglieder fehlt. Das ergibt sich aus § 35 BGB.
Ein Verein wird regelmäßig keine Minderjährigen in den Vorstand wählen, weil das die Geschäftsführung erheblich erschweren würde. Eine fehlende oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit kann aber auch bei ...
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ist nun auch der „E-Sport“ in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen worden. Damit hat die Koalition eine Forderung umgesetzt, die aus diesem Bereich schon lange erhoben worden war. VB zeigt, wie diese Frage gelöst wurde und welche Satzungsanforderungen sich aus der Gesetzesbegründung ergeben.