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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Vereinsbeitritt durch einseitige Erklärung?

    Die Mitgliedschaft im Verein ist ein zweiseitiger Vertrag. Nur bei sehr speziellen Aufnahmeregelungen könnte sie zustande kommen, ohne dass der Verein ausdrücklich zustimmt.

     

    Frage: Die Satzung unseres Vereins regelt zur Aufnahme von Mitgliedern lediglich, dass „der Vorstand dafür zuständig“ ist. Nun behauptet der Geschäftsführer eines Vereins, der bei unserem Verein Mitglied ist, er sei auch selbst Mitglied, weil die Satzung kein Aufnahmeverfahren vorsieht und er unwidersprochen an der letzten Mitgliederversammlung teilgenommen habe. Hat er Recht?

     

    Antwort: Nein. Auch wenn die Satzung kein spezielles Aufnahmeverfahren vorsieht, kann eine Mitgliedschaft nicht einseitig erklärt werden.