· Fachbeitrag · Praxisfall
Beschlussfassung im Vorstand: Wann darf man von gesetzlichen Regeln abweichen?
Bei der Beschlussfassung im Vorstand werden die gesetzlichen Vorgaben nicht selten außer Acht gelassen. Abweichende Regelungen kann aber nur die Satzung ermöglichen, nicht eine Geschäftsordnung.
Frage: In unserer letzten Vorstandssitzung kam es bei der Beschlussfassung über ein strittiges Thema zu einem Patt. Der Vorsitzende verwies daraufhin auf die Geschäftsordnung, nach der bei Stimmengleichheit seine Stimme entscheidet. Ein Vorstandsmitglied hat aber nun den Beschluss angefochten, weil das Thema gar nicht auf der Tagesordnung der Sitzung stand. Was gilt hier rechtlich?
Antwort: Hier kommt es zunächst auf die Satzung an. Trifft sie keine besonderen Regelungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mitgliederversammlung.
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