· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Wann ist eine Vereinssatzung insgesamt nichtig?
Es kommt im Vereinsrecht häufig vor, dass einzelne Satzungsklauseln oder Beschlüsse als nichtig, also von Anfang an als unwirksam, bewertet werden. Das berührt aber grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der gesamten Satzung. Es kann aber auch die Satzung als solche nichtig sein.
Die praktische Relevanz
Praktisch relevant ist das nur bei nicht eingetragenen Vereinen. Da das Registergericht die wesentlichen Satzungsbestandteile auf die Eintragungsfähigkeit prüft, ist die Eintragung einer Satzung mit so gravierenden Mängeln ausgeschlossen. Wird die Eintragung vom Vereinsregister abgewiesen oder soll der Verein gar nicht eingetragen werden, liegt ein nicht rechtsfähiger Verein vor. Auch dann stellt die Satzung einen Vertrag zwischen den Mitgliedern dar, der für sie Rechte und Pflichten konstituiert, z. B. die Beitragspflicht.
Die Nichtigkeits-Gründe
Für eine Nichtigkeit der gesamten Satzung kommen folgende Gründe infrage:
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