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  • 22.12.2010 | Autokauf

    Die wichtigsten Entscheidungen 2010

    von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen

    Im Anschluss an die Übersicht in VA 10, 24 ff. geben wir einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen zum Neu- und Gebrauchtwagenkauf aus dem vergangenen Jahr, wie gewohnt nach Stichworten sortiert.  

     

    Rechtsprechungsübersicht: Autokauf 2010 von A bis Z

    AGB: Dazu, unter welchen Voraussetzungen Bedingungen in einem Mustervertrag für den Privatverkauf gestellt i.S.d. § 305 BGB sind, BGH VA 10, 59.  

     

    Agenturgeschäft: bejaht und für zulässig erachtet von KG DAR 10, 521.  

     

    Alter: Mit der Bezeichnung „Vorführwagen“ ist i.d.R. keine Vereinbarung über ein bestimmtes Fahrzeugalter verbunden (BGH VA 10, 181 - Wohnmobil).  

     

    Aufklärungspflicht:  

    • Verneint bei 2 ½ jähriger Vorbenutzung eines Pkw durch Pflegedienst (LG Kassel 27.4.10, 7 O 2091/08, Abruf-Nr. 101722).
    • Verneint bei Veränderung des Inspektionsintervalls (Zahnriemenwechsel), keine Pflicht des Händlers zur Aktualisierung (LG Karlsruhe 26.1.10, 6 O 82/09, Abruf-Nr. 102797).
    • Darlegungs- und Beweislast: Wer als Käufer die Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht geltend macht, hat das behauptete Unterbleiben der geschuldeten Aufklärung darzulegen und zu beweisen (BGH 9.2.10, X ZR 82/07, Abruf-Nr. 101059). Zum Arglistnachweis bei „Behauptung ins Blaue“ OLG München 29.9.10, 20 U 2761/10, Abruf-Nr. 103718 (B2B).

     

    Beschaffenheitsgarantie: verneint für uneingeschränkte mündliche „Unfallfrei“-Angabe bei eingeschränkter Formularklausel im Rahmen eines B2B-Geschäfts (OLG München 29.9.10, 20 U 2761/10, Abruf-Nr. 103718).  

     

    Beschaffenheitsvereinbarung: Der formularvertragliche Zusatz „soweit bekannt“ im Kontext „Vorbesitzer“ ist nur eine Wissensmitteilung, keine Beschaffenheitsangabe (BGH 2.11.10, VIII ZR 287/09, Abruf-Nr. 104102). „Bastlerfahrzeug“ bei einem eBay-Kauf ist keine Beschaffenheitsvereinbarung, nur der Versuch eines Gewährleistungsausschlusses (LG Hamburg 26.3.10, 322 O 222/09, Abruf-Nr. 104103). Angaben im Internet bzw. auf einem im Pkw befindlichen Internetausdruck (hier: ABS) = Beschaffenheitsvereinbarung auch ohne Aufnahme in den Kaufvertrag (LG Karlsruhe DAR 10, 528); zur Absprache „Ölwechsel vor Auslieferung“ und zu einem Fehler der vom Verkäufer beauftragten Werkstatt s. AG Heidenheim 29.1.10, 1 C 1012/09, Abruf-Nr. 101158.  

     

    Beweisverfahren, selbstständiges: Zum rechtlichen Interesse und zur örtlichen Zuständigkeit OLG Brandenburg (8.6.10, 3 W 58/09, Abruf-Nr. 103936). Es genügt, dass der Antragsteller lediglich die Symptome des gerügten Mangels vorträgt, zu den Mangelursachen muss er sich nicht erklären (OLG Celle 17.9.10, 6 W 150/10, Abruf-Nr. 103548 - Bausache). Beseitigt der Händler mit Zustimmung des Käufers den Mangel, bevor der SV tätig geworden ist, und teilt der Käufer daraufhin dem Gericht mit, die Sache sei erledigt, kann ausnahmsweise eine Kostenentscheidung in Betracht kommen (BGH 21.9.10, VIII ZB 73/09, Abruf-Nr. 104104). Dazu und zum Streitwert auch OLG Saarbrücken 19.10.10, 8 W 244/10 - 40, Abruf-Nr. 104105.  

     

    Erfüllungsort: siehe Nacherfüllung  

     

    Fahrbereit: Zur Bedeutung des „Ja“- Kreuzes beim Kauf eines gebrauchten Pkw vom Händler OLG Düsseldorf 25.3.10, I-18 U 1/08, Abruf-Nr. 101721.  

     

    Fahrleistung/Gesamtlaufleistung: Die Funktionsunfähigkeit des Km-Zählers ist für sich allein ein Sachmangel (LG Hamburg 26.3.10, 322 O 222/09, Abruf-Nr. 104103).  

     

    Farbe: USA-Import (neue Corvette) bestellt in blue metallic, geliefert in black = erheblicher Mangel (BGH VA 10, 92).  

     

    Fehlschlagen der Nacherfüllung: siehe Rücktritt  

     

    Fernabsatz: Auch für den Autokauf relevant die Wasserbett-Entscheidung BGH 3.11.10, VIII ZR 337/09, Abruf-Nr. 103791: Keine Wertersatzpflicht bei Widerruf, wenn der Wertverlust ausschließlich eine Folge der Prüfung ist.  

     

    Feststellungsklage: Die Umstellung von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung der Rücktrittsberechtigung, kann zulässig sein (OLG München 1.9.10, 3 U 2432/10, Abruf-Nr. 104106); s. auch OLG Saarbrücken 9.9.10, 8 U 367/09 - 92, Abruf-Nr. 104025 (Rücktritt des Leasingnehmers).  

     

    Finanzierter Kauf: siehe Rücktritt/Rückabwicklung  

     

    Fristsetzung (Notwendigkeit/Entbehrlichkeit): siehe Rücktritt und Schadenersatz  

     

    Garantie: siehe Beschaffenheitsgarantie  

     

    Gutglaubenserwerb: Verneint vom OLG Koblenz in einem Fall, in dem ein unterschlagenes Wohnmobil unter Vorlage der ZB II (Brief) unter falschem Namen veräußert wurde (4.11.10, 5 U 883/10, Abruf-Nr. 104107); s. auch OLG Hamm 20.7.10, I-28 U 2/10, Abruf-Nr. 104108 (Lkw-Verkauf).  

     

    Internationaler Kauf: Zur internationalen Zuständigkeit s. BGH 11.5.10, VIII ZR 212/07, NJW-RR 10, 1217 (Werklieferungsvertrag) und 23.6.10, VIII ZR 135/08, Abruf-Nr. 102453 (grenzüberschreitender Versendungskauf). Deutsches Recht ist auf den Kauf eines Pkw in den USA zumal dann anwendbar, wenn der Wagen in Deutschland umgerüstet werden soll (BGH VA 10, 92 unten).  

     

    Internet: Bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion (hier: Problem mit „Paypal“) kann ein Kaufvertrag zustande kommen, und zwar mit dem im Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden (AG Gummersbach 28.6.10, 10 C 25/10, Abruf-Nr. 102147); siehe auch Beschaffenheitsvereinbarung.  

     

    Inzahlungnahme:  

    • Vertragsgestaltung/AGB: Unwirksamkeit bescheinigt das LG Hannover DAR 10, 524 mehreren Ankaufsbedingungen der Daimler AG. Weitere Themen: grobe Fahrlässigkeit (§ 442 BGB) und Arglist des Inzahlunggebers.

     

    Leasing: Der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kauf erklärt hat, ist erst dann zur vorläufigen Einstellung der Ratenzahlung berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Händler vorgeht, falls dieser den Rücktritt nicht akzeptiert (BGH VA 10, 131). Zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers/Leasingnehmers nach § 377 HGB OLG Saarbrücken 9.9.10, 8 U 367/09 - 92, Abruf-Nr. 104025.  

     

    Nacherfüllung:  

    • Prüfrecht des Verkäufers: Gelegenheit zur Nacherfüllung geben schließt die Bereitschaft des Käufers ein, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen (BGH VA 10, 73). Ein unter Verstoß gegen diese Obliegenheit erklärter Rücktritt ist unwirksam (BGH a.a.O.).
    • Kostenbeteiligung: Der Unternehmer darf die Nachbesserung nicht davon abhängig machen, dass der Kunde eine Erklärung abgibt, bei sich herausstellender Mangelfreiheit (z.B. normaler Verschleiß) die Prüfkosten zu tragen (BGH 2.9.10, VII ZR 110/09, Abruf-Nr. 103430 - Bausache).
    • Mängelbeseitigung innerhalb der Nachbesserungsfrist: Das Rücktrittsrecht erlischt in einem solchen Fall auch, wenn der Käufer ausnahmsweise davon freigestellt war, eine Frist zu setzen (BGH NJW 10, 1805 - Verkäuferarglist).

     

    Nutzungsausfall (Schadenersatz): siehe Schadenersatz  

     

    Nutzungsersatz (Gebrauchsvorteile): 0,4 Prozent (= 250.000 km) bei MB ML 280 CDI (OLG Köln 27.4.10, 15 U 185/09, Abruf-Nr. 102413); zum Abschlag bei „gestörter“ Nutzung s. OLG Hamm 5.8.10, I-28 U 22/10, Abruf-Nr. 104109 (bei nur sporadischem „Ruckeln“ und Ausgehen vor Ampel verneint).  

     

    Nutzungsersatz (Kapitalnutzen): Nur aus dem Nettokaufpreis gezogene Nutzungen (Anlagezinsen wie ersparte Zinsen) sind zu erstatten, wobei der gezahlte Einkaufspreis abzuziehen ist (OLG Hamm 5.8.10, I-28 U 22/10, Abruf-Nr. 104109, Rev. zugel.).  

     

    Rechtskraft: Die Rechtskraft eines Gewährleistungsansprüche verneinenden Urteils hindert im späteren Zahlungsprozess des Verkäufers die Prüfung auch solcher Mängel, mit denen der Käufer im Vorprozess an Präklusionsvorschriften gescheitert ist (OLG Koblenz 6.4.10, 5 U 188/10, Abruf-Nr. 104110).  

     

    Rücktritt:  

    • Ersatzlieferung oder Rücktritt? Zu dieser beim Verbrauchsgüterkauf wichtigen Frage - ein Verbraucher schuldet im Fall der Ersatzlieferung keinen Nutzungsersatz - s. LG Nürnberg-Fürth 18.8.10, 16 S 5198/10, Abruf-Nr. 102801 (pro Rücktritt) und AG Erlangen 21.10.09, 1 C 1561/09, Abruf-Nr. 101159 (pro Ersatzlieferung).
    • Sofort-Rücktritt des getäuschten Käufers (kein Nacherfüllungsvorspiel), dazu BGH NJW 10, 2503 und BGH NJW 10, 1805.
    • Fehlschlagen der Nacherfüllung als Rücktritts-Voraussetzung: Zur Notwendigkeit von zwei Fehlversuchen und zur Bedeutung eines Inspektionstermins OLG Koblenz 1.4.10, 2 U 1120/09, Abruf-Nr. 102799.
    • Rücktritt I, Nachbesserungsvereinbarung, Rücktritt II: Zu dieser nicht seltenen Konstellation und ihren Folgen, auch mit Blick auf die Anwaltskosten des Käufers, s. OLG Düsseldorf 13.8.10, I-22 U 44/10, Abruf-Nr. 104111.
    • wegen Nichtlieferung: Fristsetzung mit Angabe eines Endtermins erforderlich, es sei denn, Verkäufer verweigert endgültig die Erfüllung (OLG München 16.6.10, 7 U 4884/09, Abruf-Nr. 103276).
    • Ausschluss wegen Kooperationsmangels: Pkw wird nicht zur Prüfung zur Verfügung gestellt (BGH VA 10, 73); Pkw wird nicht zur Nachbesserung in die Werkstatt gebracht, wo der Erfüllungsort ist, OLG Koblenz 16.7.10, 8 U 812/09, Abruf-Nr. 103441.
    • Kein Rücktrittsausschluss nach § 323 Abs. 6 BGB, wenn der Hinweis des Autohauses „Weiterfahrt riskant“ nicht klar genug war (OLG Naumburg 24.6.10, 2 U 77/09, Abruf-Nr. 103059 - Zahnriemen).
    • Rückabwicklung beim finanzierten Kauf: zu nahezu sämtlichen Detailfragen OLG Hamm 5.8.10, I-28 U 22/10, Abruf-Nr. 104109 (Rev. zugel.)
    • Verwendungsersatz (Unterstellkosten sind notwendige Verwendungen, Ersatz auch bei Nutzung der eigenen Garage, sofern sonst vermietet (LG Bonn 2.9.10, 8 S 126/10, Abruf-Nr. 104027). Kürzung des Aufwendungsersatzes gem. § 284 BGB nach Maßgabe der Nutzung des Zubehörs (OLG Hamm 5.8.10, I-28 U 22/10, Abruf-Nr. 104109).

     

    Sachmangel: Ja: Fehlen von ESP bei Reimport (LG Karlsruhe 30.7.10, 5 O 97/10, Abruf-Nr. 103060); Nichtfunktionieren der Warnleuchte (Dieselpartikelfilter), OLG Stuttgart 7.7.10, 3 U 82/09, Abruf-Nr. 103828 (abschließende Entscheidung zu BGH VA 09, 75); Nein: geringere Leistung eines auf Gasbetrieb umgerüsteten Pkw (LG Osnabrück 27.9.10, 2 O 2244/09, Abruf-Nr. 103442); „Eigenlenkverhalten“ - Versatz von ca. 1 m pro 100 m - bei neuem Citroen C 4 (KG 1.3.10, 12 U 126/09, Abruf-Nr. 103275). Siehe auch „Beschaffenheitsvereinbarung“ und „Verschleiß“.  

     

    Schadenersatz:  

    • nur Netto: Wer im Wege des Schadenersatzes die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einklagt, also fiktiv abrechnet, kann nur die Netto-Kosten beanspruchen (BGH 22.7.10, VII 176/09, Abruf-Nr. 102646 - Bausache).
    • Rücktritt schließt Schadenersatz nicht aus: Dass ein Rücktritt den Käufer nicht mit dem Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens ausschließt, hat der BGH (VA 10, 91) erneut entschieden. In Durchgang II hat das KG eine pauschale Entschädigung für die gesamte Ausfallzeit (168 Tage) zugesprochen (11.10.10, 12 U 241/07, Abruf-Nr. 104030).

     

    Schadenpauschalierung: Gebilligt hat BGH VA 10, 92 die Klausel in Gebrauchtwagen-AGB, wonach dem Käufer (nur) das Recht eingeräumt ist, einen geringeren Schaden nachzuweisen, nicht aber, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist. Hinweis: Die Neufassung (3/08) trägt dem Gesetzeswortlaut voll Rechnung. Ob die Zehnprozent-Klausel der Höhe nach angemessen ist (Nr. 5a), hat der BGH nicht geprüft, sein Urteil kann aber als Billigung verstanden werden.  

     

    Steuer/Versicherung: nicht erstattungsfähig bei pflichtwidrigem Unterlassen der Fahrzeugabmeldung (BGH VA 10, 91).  

     

    Unfallfreiheit/Unfallschaden: Zur Bedeutung der Angabe „reparierter Heck- und Seitenschaden ca. 2600 EUR“ in der Formularrubrik „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ OLG Frankfurt a.M. 3.11.10, 15 U 116/10, Abruf-Nr. 104112; s. auch OLG München 29.9.10, 20 U 2761/10, Abruf-Nr. 103718 (B2B mit mündlicher Unfallfrei-Erklärung).  

     

    Untersuchungspflicht: bejaht für Händler, der Vorschädigung kennt (BGH VA 10, 91 Tz. 29).  

     

    Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): auch im Anschluss an Nachbesserungsarbeiten OLG Saarbrücken 9.9.10, 8 U 367/09 - 92, Abruf-Nr. 104025.  

     

    Verbrauchsgüterkauf: Nicht jeder Unternehmer ist ein solcher i.S.d. Verbrauchsgüterkaufrechts (AG Hannover DAR 10, 208 - Bistroinhaber); s. auch KG DAR 10, 521 (Agentur-/Umgehungsgeschäft).  

     

    Vermittlungsvertrag: Zur Rechtsnatur des Vertrags und zur Zulässigkeit einer „Werbemittel- und Platzmietpauschale“ OLG Stuttgart 24.3.10, 3 U 188/09, Abruf-Nr. 102412.  

     

    Verschleiß  

    • normaler Verschleiß und damit kein Sachmangel: Abnutzung der Zahnflanken der Zahnräder mit „Pfeifen“ des Getriebes (OLG Hamm 10.6.10, I-28 U 15/10, Abruf-Nr. 103277 - Pkw, 8 Jahre alt, 160 000 km); Axialspiel von 3,5 - 4 mm des Achswellenlagers am Ausgleichsgetriebe, Jaguar XJ, 9 Jahre, 187 403 km (OLG Düsseldorf 25.3.10, I-18 U 1/08, Abruf-Nr. 101721).
    • vorzeitiger Verschleiß nicht automatisch ein Sachmangel, so AG Nordhausen 11.3.10, 22 C 1027/08, Abruf-Nr. 104113 (VW Phaeton, 4 Jahre, Ex-Mietwagen, Getriebeschaden bei ca. 98.000 km).

     

    Vorbesitzer (Anzahl): Der formularvertragliche Zusatz „soweit bekannt“ macht eine Angabe zur Zahl der Vorbesitzer zu einer bloßen Wissensmitteilung (keine Beschaffenheitsvereinbarung), so BGH 2.11.10, VIII ZR 287/09, Abruf-Nr. 104114.  

     

    Vorbenutzung (privat/gewerblich): Kein Mangel und auch keine Offenbarungspflicht bei einem 2 ½ Jahre von einem Pflegedienst benutzten Pkw (LG Kassel 27.4.10, 7 O 2091/08, Abruf-Nr. 101722); siehe auch Werbung/Jahreswagen.  

     

    Vorführwagen: Zur Bedeutung des Begriffs BGH VA 10, 181 - Wohnmobil.  

     

    Werbung, irreführende: Wer in einer allgemein zugänglichen Internetbörse (hier: mobile.de) Gebrauchtwagen anbietet, muss den Endpreis mit Umsatzsteuer angeben (BGH 29.4.10, I ZR 99/08, Abruf-Nr. 103733). Die Anzeige „Jahreswagen 1 Vorbesitzer, 1. Hand“ ist bei einem als Mietwagen eingesetzten Pkw unzulässig (OLG Hamm 20.7.10, I-4 U 101/10, Abruf-Nr. 103382; ähnlich OLG Oldenburg 16.9.10, 1 U 75/10, Abruf-Nr. 103469; abw. OLG Nürnberg 22.7.10, 3 U 882/10, Abruf-Nr. 102135).  

     

    Widerruf: Bei einem Haustürgeschäft ist der Beginn der Widerrufsfrist nicht vom Zustandekommen des Vertrags abhängig (BGH NJW 10, 3503 - Werkvertrag). Achtung! § 355 BGB ist per 11.6.10 geändert.  

     

    Zahnriemen: Siehe Aufklärungspflicht und Verschleiß.  

     

    Zurückweisungsrecht: Ob der Käufer eines neuen Pkw diesen nur bei Vorliegen eines erheblichen, zum Rücktritt berechtigenden Mangels zurückweisen darf, lässt BGH VA 10, 92 (unten) offen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 5 | ID 141027