Im Auftrag des Bestellers an die Werkstatt, die Unfallschadeninstandsetzung auf der Grundlage des zuvor eingeholten Schadengutachtens durchzuführen, liegt in der Regel keine Preisvereinbarung, ist in einer aktuellen BGH-Entscheidung zu lesen.
„Tritt der Geschädigte bei unbezahlter Werkstattrechnung seine Forderung gegen den Schädiger ab, trägt der Zessionar das Werkstattrisiko.“, lautet ein Leitsatz einer BGH-Entscheidung aus der Serie der ...
Ein Lehrstück aus der Abteilung „Wie macht man Geld kaputt und wirft dann noch wegen Uneinsichtigkeit dem schlechten Geld gutes Geld hinterher?“ dokumentiert ein Urteil vom AG Schöneberg. Verkauft wurde vom ...
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass bei noch nicht (vollständig)
bezahlter Reparaturrechnung der subjektbezogene Schadenbegriff nur nutzbar gemacht werden kann, wenn Zahlung an die Werkstatt verlangt wird. Dann ist die Werkstatt nur Zahlstelle, Grundlage der Klage ist also nicht etwa eine gewillkürte Prozessstandschaft. Das führt dazu, dass der Versicherer nicht mit seinem behaupteten Rückforderungsanspruch aufrechnen kann. Auch entsteht keine Dolo-agit-Situation.
Dass ein Stoßfänger kleinere Beschädigungen aufweist, ist nicht ungewöhnlich. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn er nach einem Unfallschaden nun erneuert werden muss? Das ist ein Dauerbrenner in der ...
Der Schaden am Fahrzeug ist überschaubar, der Geschädigte möchte fiktiv abrechnen und gibt ein Schadengutachten in Auftrag. Das weist einen Schaden in Höhe von 674,20 EUR aus. Der Gutachter berechnet dafür 268 EUR ...
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Gemäß § 412 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach
Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist. In diesem Fall darf
ungeachtet des Wortlauts des § 412 Abs. 2 ZPO („kann“) das Gutachten des abgelehnten Sachverständigen grundsätzlich nicht mehr verwertet werden. So entschied es der BGH, wies aber auch auf eine Ausnahme hin.