Die EU-Kommission möchte eine jährliche Pflichtinspektion für Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Diese Vorgabe könnte inkraft treten, wenn das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen.
In VA 24, 134 haben wir ein Urteil des LG Münster vorgestellt (Wohnmobilverkauf Unternehmer an Verbraucher auf einem Wohnmobilstellplatz in dem Verkaufsobjekt), das nun vom OLG Hamm in der Berufung bestätigt wurde: ...
Das verunfallte Fahrzeug gehört in eine Gruppe der Nutzungsausfallentschädigung, die einen hohen täglichen Betrag nach sich zieht. Der Versicherer gibt dem Geschädigten in seiner ersten Reaktion einen Hinweis darauf, wo er für 99 EUR einen Mietwagen bekomme. Als dann die Nutzungsausfallentschädigung auf der Basis der gängigen Liste geltend gemacht wird, reduziert die VHV den Betrag auf 98 EUR täglich.
Bei fiktiver Schadensabrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu
ermitteln. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zu den von ihm ...
Zum Klassiker des Werkstattrisikos nach Abtretung und Rückabtretung hat das AG Siegburg seine „kein Untergang des Werkstattrisikos“-Auffassung sorgfältig begründet: Es sei nicht so, dass durch die zunächst ...
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
Machen Sie sich fit für die Prozessführung bei Vergütungsstreitigkeiten! Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt typische Fehlerquellen im Verfahren auf, erläutert Wege zur optimalen Vertragsgestaltung im Vorfeld und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterformulierungen.
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Für Werkstätten im Pannendienst oder beim Hol- und Bringservice gilt: Wann immer der Vertrag zwar Auge in Auge mit dem Kunden, aber nicht in den Geschäftsräumen der Werkstatt (weil am Straßenrand oder beim Kunden zu Hause) geschlossen wird, ist das – wenn der Kunde als Verbraucher handelt – ein Außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag, § 312b BGB. Hier muss der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Und zur Wahrung des Werklohnanspruchs muss das vorbereitete Widerrufsformular ...