11.07.2025 · Nachricht aus VA · Prozessrecht
Auf einen Schaden von ca. 3.600 EUR erstattet der Versicherer als erste Reaktion 2.000 EUR unter dem Vorbehalt der Rückforderung ohne Präjudiz und zur beliebigen Verrechnung auf den Gesamtschaden. Danach folgt trotz Aufforderung keine weitere Reaktion. Es wird Klage über den Gesamtbetrag erhoben, auf Zustellung hin erstattet die Beklagte den Rest. Unter dem Kostengesichtspunkt meint sie jedoch, die Klage sei in Höhe von 2.000 EUR unberechtigt, sie habe in dieser Höhe bereits geleistet.
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09.07.2025 · Nachricht aus VA · Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung spielt in der Rechtsprechung eine große Rolle. Wir stellen dazu einige neuere Entscheidungen vor:
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07.07.2025 · Nachricht aus VA · Fristen
Durch die Änderung des Postgesetzes durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz kann sich die Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen lassen. In diesem Zuge wurde mit Wirkung vom 1.1.25 die sog. 3-Tagesfiktion in eine 4-Tagesfiktion geändert.
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27.06.2025 · Nachricht aus VA · Geldbuße
Wir stellen 2 Entscheidungen des KG zur Bemessung der Geldbuße vor.
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25.06.2025 · Nachricht aus VA · Drogenfahrt
Ein erst jetzt bekannt gewordener Beschluss des BayObLG befasst sich mit den Auswirkungen der Änderung des THC-Nachweisgrenzwerts in § 24a StVG auf ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil.
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17.06.2025 · Fachbeitrag aus VA · Ausfallschaden
Dass Versicherer die Vermittlung des Unfallersatzwagens anbieten und Geschädigte darauf eingehen, ist nichts Neues. Nun aber überrascht: Ein Versicherer verweigert die Berücksichtigung der Mietwagenkosten beim Gegenstandswert. Entscheidend für die Frage, wie die Mietwagenkosten im Hinblick auf den Gegenstandswert zu betrachten sind, ist nach Auffassung von VA die Einordnung des Vorgangs entweder unter § 249 Abs. 1 BGB oder unter § 249 Abs. 2 S. 1 BGB.
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17.06.2025 · Fachbeitrag aus VA · Mietwagenkosten
Das LG Stuttgart sorgt in der Mietwagenfrage derzeit für Unruhe. Bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten sei der Ausgangspunkt nicht das beschädigte Fahrzeug, sondern das angemietete. Andere Obergerichte sind der Auffassung, das beschädigte Fahrzeug sei der Ausgangspunkt. Im Stuttgarter Fall gehörte das verunfallte Fahrzeug in die Gruppe 9. Angemietet wurde ein Fahrzeug der Gruppe 7. Der vom Vermieter berechnete Betrag war nach Auffassung des LG für die Gruppe 7 zu hoch, ...
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