11.12.2025 · Fachbeitrag aus VA · Autokauf
Für Kaufverträge ab dem 1.1.22 gilt ein vor allem rund um den Verbrauchsgüterkauf gründlich verändertes Kaufrecht. Erwartet wurde, dass rund um die vorvertragliche Information aus § 476 Abs. 1 und 2 BGB viele Urteile die Folge wären. Es kam anders. Anwälte auf Verkäuferseite berichten, dass viele Vorgänge völlig ungeeignet für eine gerichtliche Auseinandersetzung seien, weil die vorvertragliche Information jedenfalls als schriftliches vom Käufer quittiertes Dokument fehlt.
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09.12.2025 · Nachricht aus VA · Widerrufsrecht
Das Ölspurreinigungsunternehmen wird vom Verursacher der Verschmutzung (Verbraucher) „auf der Straße“ beauftragt. Das ist ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag, § 312b BGB. Eine Widerrufsbelehrung wird erteilt, das Widerrufsformular weder erwähnt noch ausgehändigt. Der Versicherer hinter dem Verbraucher rät erfolgreich zum Widerruf. Die Folge: Der Widerruf ist weder rechtsmissbräuchlich noch ist das Widerrufsrecht wegen vollständiger Erbringung der Leistung ...
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09.12.2025 · Nachricht aus VA · Aktuelle Gesetzgebung
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 21.11.25 gilt nun für alle ab dem 1.1.26 eingereichten Klagen: Der Eingangsstreitwert für das Landgericht ist auf 10.000 EUR angehoben (§ 23 Nr. 1 GVG, § 44 EGGVG). Es gibt auch viele neue Spezialzuständigkeiten (§ 23 Nr. 1, §§ 71, 72a, 119 GVG).
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09.12.2025 · Nachricht aus VA · Unfallschadensreparatur
Mietwagenkosten für viele Wochen. Aber nicht, weil die Reparatur so lange gedauert hat, sondern weil der Versicherer wochenlang nicht reagiert hat. Er war gewarnt, dass der Geschädigte erst nach Eingang der Haftungsbestätigung reparieren werde. Und am Ende stellt er sich auf den Standpunkt, dass das Fahrzeug mit einer Notreparatur hätte wieder nutzbar gemacht werden können. Das hätte einen halben Tag gedauert und nur 400 EUR gekostet.
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09.12.2025 · Nachricht aus VA · IWW-Webinare
Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.
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09.12.2025 · Fachbeitrag aus VA · Werkstattregress
Der Reparaturauftrag „Instandsetzung wie vom Schadengutachter vorgesehen“ datiert vor dem Erstellungsdatum des Schadengutachtens. Das ist stets so, wenn der Geschädigte mit der Werkstatt abstimmt, dass die für ihn einen Schadengutachter aktiviert und er im gleichen Atemzug den
Reparaturauftrag unterschreibt. Ist das im Regress problematisch?
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09.12.2025 · Nachricht aus VA · Berufsrecht
Erst den Geschädigten gegen den Versicherer vertreten, dann die Werkstatt, in der der Geschädigte hat reparieren lassen, im Regress. Das kommt immer wieder vor. Es wirft die Frage auf, ob das zulässig ist. VA liegen Stellungnahmen von Rechtsanwaltskammern dazu vor: Wenn das Mandat für den
Geschädigten abgeschlossen ist, spricht zunächst nichts dagegen, anschließend die Werkstatt zu vertreten. Sollte sich aber während der Bearbeitung ein Interessenkonflikt zeigen, muss reagiert werden.
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09.12.2025 · Fachbeitrag aus VA · Prozessrecht
Bestreitet der Betroffene bei einer Verkehrs-OWi, dass er zum Tatzeitpunkt Fahrer gewesen ist, wird in der Regel auf Lichtbilder zurückgegriffen und versucht, ihn anhand dieser Bilder als Fahrer zu identifizieren.
Insbesondere wenn es um die Darstellung der Täteridentifizierung in den Urteilsgründen geht, kommt es dabei oft zu Fehlern bei den Tatgerichten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Ausführungen des AG überprüfen können und worauf Sie bei der Fahreridentifizierung anhand eines ...
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09.12.2025 · Fachbeitrag aus VA · Verwaltungsrecht
Ein einmaliger Vorfall im Straßenverkehr, bei dem alles dafürspricht, dass es sich um ein einmaliges Augenblicksversagen auch aufgrund der besonderen Fahreigenschaften eines älteren Fahrzeugs handelt, begründet keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Anordnung einer Fahrprobe als Vorstufe für eine ggf. anzuordnende Entziehung der Fahrerlaubnis.
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09.12.2025 · Fachbeitrag aus VA · Prozessrecht
Die Berufungsverwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO wegen Nichterscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung setzt voraus, dass der Angeklagte bei Aufruf der Sache „nicht erschienen“ ist. Das BayObLG hat sich damit
befasst, wie mit dem Umstand umzugehen ist, wenn der Angeklagte zwar erschienen ist, aber an der Verhandlung nicht mitwirken will.
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