Der Angeklagte ist auch dann als bei Beginn des Hauptverhandlungstermins nicht erschienen zu behandeln (§ 329 Abs. 1 S. 1 StPO), wenn er zwar zum Termin erscheint, sich aber nicht als Angeklagter zu erkennen gibt und Fragen des Gerichts zu seiner Identität verweigert.
Die (Akten-)Einsicht in Messunterlagen, Stichwort: Messserie u. a., spielt derzeit nach den beiden Entscheidungen des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1616/18 und 2 BvR 1167/20 in der Praxis nicht mehr eine so große ...
Nach Abklingen der Coronapandemie sind derzeit die (Ober-)Gerichte noch damit befasst, die mit der Pandemie zusammenhängenden Rechtsfragen aufzuarbeiten. Dazu hat sich jetzt das BayObLG noch einmal geäußert.
Für die Annahme, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 111 a StPO i. V. m. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB), muss sicher feststehen, dass der Beschuldigte wusste oder wissen konnte, dass ein bedeutender Fremdsachschaden durch ihn verursacht wurde.
Was ist – für das AG – zu tun, wenn die Polizei oder die Verwaltungsbehörde trotz einer richterlichen Verfügung Rohmessdaten und Bedienungsanleitung für den Verteidiger nicht zur Verfügung stellen?
Fahrverbotsfragen spielen derzeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung keine große Rolle. Wir können aber auf zwei Entscheidungen des BayObLG hinweisen.
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Die Anforderungen an das Absehen vom Fahrverbot bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 24a Abs. 1 StVG sind hoch. Zu den Anforderungen hat vor einiger Zeit noch einmal das BayObLG Stellung genommen.