Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Das hat der BFH klargestellt.
Das BMF hat ein Schreiben zur „umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung“ veröffentlicht. Was steckt drin und für wen ist es relevant? SSP klärt auf.
Ein häufiges Dilemma im Alter ist die geringe Rente. Ist ein Vermietungsobjekt vorhanden, sorgen Mieterträge zwar für Liquidität. Allerdings macht das Objekt Arbeit, und deshalb soll es oft auf die nächste ...
In Deutschland steuerpflichtige Personen, die in der Schweiz eine Immobilie besitzen, können dafür Anspruch auf die Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG haben. Diese Auffassung vertritt das FG Köln. Es hält die diesbezügliche Ausschlusssregelung in Deutschland für EU-rechtswidrig und hat deshalb dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Ein SSP-Leser schreibt: Ich besitze mehrere Immobilien. Sechs Objekte, die mir länger als zehn Jahre gehören und die ich seit jeher vermietet habe, sollen verkauft werden. Meine Sorge: Kann durch die Verkäufe ein ...
Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung eingeführt, die die meisten PV-Anlagen betrifft. In der Praxis stellt sich die Frage, wie bei einer nach dem 31.12.2021 erfolgten Rückzahlung von Erlösen zu verfahren ist, wenn diese bei ihrem Zufluss vor dem 01.01.2022 der Besteuerung unterlagen. Darüber muss in Kürze der BFH entscheiden.