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  • 27.05.2025 · Fachbeitrag · V+V-Einkünfte

    BFH gestattet bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts nur anteiligen Schuldzinsenabzug

    | Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Das hat der BFH klargestellt. |