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  • 24.07.2025 · Nachricht · V+V-Einkünfte

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Darum gilt § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht auch für Aufwand vor der Anschaffung

    | Der BFH hat 2020 entschieden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nur für Aufwendungen gilt, die innerhalb von drei Jahren „nach“ der Anschaffung entstehen. Umgekehrt heißt das: Aufwendungen vor der Anschaffung – vor Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten – lassen sich unabhängig von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG absetzen. Eine Leserin will jetzt wissen, ob die BFH-Entscheidung vom Finanzamt anerkannt wird; sie sei noch nicht veröffentlicht. |