· V+V-Einkünfte
Sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie: Abreißen oder lieber doch sanieren?

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Vor allem bei älteren Immobilien mit Sanierungsbedarf stehen Vermieter vor einer schwierigen Entscheidung: Soll die kostspielige Sanierung durchgeführt werden oder ist ein Abriss verbunden mit einem teuren Neubau die bessere Alternative? Wie lassen sich die jeweils aufgewandten Kosten steuerlich optimal absetzen? Gibt es bei einem Neubau gar die Sonder-AfA nach § 7b EStG? SSP geht allen Fragen auf den Grund. |
Variante 1: Die umfangreiche Immobiliensanierung
Lassen Sie eine Immobilie sanieren, handelt es sich vom Grundsatz her um Erhaltungsaufwendungen. Die Kosten sind deshalb im Zeitpunkt der Bezahlung als Werbungskosten abzugsfähig (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG) und mindern sofort Ihre Vermietungseinkünfte ‒ und zwar unabhängig von der Höhe der Aufwendungen.
Sofortabzug versus freiwillige Verteilung der Aufwendungen
Diesen sofortigen Abzug müssen Sie nicht zwingend wählen. Sie haben nämlich ein Wahlrecht. Wird das Vermietungsobjekt
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