· Fachbeitrag · Familienstiftung
Bei Immobilienbesitz in einer Familienstiftung lassen sich erhebliche Steuervorteile sichern
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Familienstiftungen bieten sich nicht nur für die Unternehmensnachfolge an, sondern auch, um mit Immobilienbesitz Steuervorteile zu generieren. Die effektive Steuerbelastung fällt nämlich bei Immobilienbesitz in einer Familienstiftung erheblich geringer aus, als wenn der Stifter die Immobilien privat halten oder eine rein vermögensverwaltende Immobilien-GmbH wählen würde. Das veranschaulicht der folgende Steuerbelastungsvergleich. |
So wird der private Immobilienbesitz beim Stifter versteuert
Besitzen Sie in Ihrem Privatvermögen eine Immobilie und vermieten diese, erzielen Sie dadurch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21 EStG. Das bedeutet, dass Sie den Überschuss, also die Differenz zwischen den Mieteinnahmen und den Werbungskosten, versteuern müssen.
Ihre effektive Steuerbelastung hängt davon ab, wie hoch die Einkünfte sind, die Sie als Stifter aus all Ihren Einkunftsquellen beziehen (§ 32a Abs. 1 EStG). Zwar kann die Steuerbelastung danach theoretisch auch null Euro betragen. Das gilt jedoch nur, wenn sich Ihr zu versteuerndes Einkommen (z. v. E.) auf nicht mehr als 12.096 Euro beläuft. Bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro (Einzelveranlagung) beläuft sich die Steuerbelastung auf 42 Prozent und ab 277.826 Euro auf 45 Prozent. Soli und ggf. KiSt kommen noch dazu, sodass die Steuerbelastung gar 51,525 Prozent betragen kann.
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